11. November 2024

Aon klärt auf... | Baukosten steigen - Berufshaftpflicht-Versicherungssumme prüfen

Thema: Baukosten steigen - Prüfen Sie Ihre Berufshaftpflicht-Versicherungssumme

 


Frage des Fachverbands Ingenieurbüros:

Was sollten Ingenieurbüros aufgrund der Inflationssteigerung und erhöhten Baukosten betreffend Ihres Berufshaftpflichtversicherungsvertrages beachten?


Antwort des Versicherungsmaklers AON:

Wir, als Spezialmakler im Bereich Berufshaftpflichtversicherung, stellen immer häufiger fest, dass die Kosten der Schadenabwicklung rasant steigen. Diese Entwicklung der Schadenshöhen kann zu gravierenden Versicherungslücken führen!

Wir empfehlen daher Ihre Versicherungssummen für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden in Ihrer Berufshaftpflichtversicherung zu prüfen und vorsorglich zu erhöhen. Das gilt insbesondere für Verträge mit niedrigen Deckungssummen (kleiner EUR 1 Mio.).


Nice to know:

In der Berufshaftpflichtversicherung wird die Verstoßtherorie (Verursachungslehre) angewandt, dies bedeutet, dass der Zeitpunkt des Verstoßes (Fehlers oder behaupteter Fehler) Ausgangspunkt der versicherungsrechtlichen Betrachtung ist und nicht der Eintritt des Schadens oder der Zeitpunkt der Schadenmeldung. Bedingt dadurch können zwischen Verstoß und geltend gemachter Ansprüche sehr lange Zeiträume entstehen. Daher ist die Wahl der Versicherungssumme von großer Bedeutung.

Die gewählte Versicherungssumme abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes steht maximal pro Schadenfall zur Verfügung. Wie oft dies pro Versicherungsjahr der Fall ist, wird durch das sogenannte „aggregate limit“ bestimmt (z.B. ein 3-faches aggregate limit bedeutet, dass die Versicherungssumme dreimal pro Versicherungsjahr zur Verfügung steht.). Kosten (Gutachter-, Rechtsanwalts-, Verfahrenskosten etc.) werden oft auf die Versicherungssumme angerechnet. Dies kann dazu führen, dass bei einem verlorenen Haftpflichtprozess ein großer Teil der Versicherungssumme bereits durch die Kosten verbraucht ist und für den verursachten Schaden (inkl. der bereits angefallenen Kosten) die gewählte Versicherungssumme nicht mehr ausreicht. Dieser Restbetrag muss dann vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden.

Bei größeren Projekten besteht die Möglichkeit eine eigene Projektversicherung mit auf das Projekt abgestimmten Deckungsumfang und höheren Versicherungssummen abzuschließen.


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Gerne können Sie unsere Versicherungsexpertin direkt kontaktieren:

Mag. Angelika Haselmayer
Managing Director
Chambers & Associations

Aon | Schwarzenbergplatz 3 | 1010 Wien

T: +43 5 7800 – 0
E: angelika.haselmayer@aon-austria.at
W: www.aon-austria.at

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