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04.10.2024
BILDUNGSSCHECK für steirische Ingenieurbüros
Weiterbildung ist wichtig! Aus diesem Grund bietet die Fachgruppe Ingenieurbüros noch bis Ende 2024 den steirischen Bildungsscheck für Aus- und Weiterbildungen an. Nutzen Sie diese Gelegenheit!
Rahmenbedingungen für die Fördermaßnahme:
- Anspruchsberechtigt ist jedes aktive Mitglied der Fachgruppe Ingenieurbüros oder deren Dienstnehmer:innen (Voraussetzung ist ein schriftliches Einverständnis von Gewerbeinhaber:in oder zeichnungsberechtiger/-m Vertreter:in des Unternehmens)
- Es hat sich um eine Fachgebiets-bezogene Bildungsmaßnahme bei einem österreichischen Bildungsinstitut zu handeln
- Die Bildungsmaßnahme muss 2024 in Anspruch genommen und abgeschlossen werden
- Es werden nur Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen ab einem Wert von EUR 250,00 (inkl. USt) gefördert
- Die Förderhöhe ist mit einem Wert von EUR 100,00 (inkl. USt) gedeckelt
- Die Förderung kann pro Mitgliedsbetrieb pro Förderzeitraum (Kalenderjahr 2024) max. 1x in Anspruch genommen werden
- Nur mit Vorlage der Teilnahmebestätigung, Kopie der Rechnung inkl. Zahlungsbestätigung, Vorlage des Ausbildungsinhalts und Bekanntgabe der Bankverbindung kann die Fördersumme rückerstattet werden
- Die zuvor genannten Unterlagen sowie die Bankverbindung für die Auszahlung der Förderung sind bis 31.12.2024 an ingenieurbueros(kwfat)wkstmk(kwfdot)at zu senden
- First-Come-First Serve-Prinzip: Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge des Einlangens aller erforderlichen Unterlagen (Teilnahmebestätigung, Kopie der Rechnung und Ausbildungsinhalt)
- Die Beurteilung, ob die Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme den Förderkriterien entspricht, erfolgt seitens der Fachgruppe Ingenieurbüros
Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit der Fachgruppe Steiermark per E-Mail an ingenieurbueros(kwfat)wkstmk(kwfdot)atoder telefonisch unter Tel: 0316 601 512 auf.
WICHTIG:
Dieses Förderangebot der Fachgruppe Ingenieurbüros Steiermark gilt vorerst bis 31.12.2024 und ist bis zu einem festgelegten Höchstbetrag begrenzt. Nach Ausschöpfung dieses Höchstbetrages ist vorerst keine Förderung mehr möglich.