Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um ein Ingenieurbüro gründen zu können?

Das Gewerbe "Ingenieurbüro (Beratende Ingenieure)" ist in § 134 GewO geregelt. Um dieses reglementierte Gewerbe anmelden zu können, müssen Sie folgende drei Komponenten erfüllen: 

  • abgeschlossene Ausbildung:  HTL, Fachhochschule, Universität (mindestens 180 ECTS-Punkte)

  • facheinschlägige Berufspraxis im betreffenden Fachgebiet (HTL: mind. 6 Jahre, Fachhochschule/Universität: mind. 3 Jahre) sowie

  • die sogenannte "Befähigungsprüfung

Unter "facheinschlägiger Berufspraxis im betreffenden Fachgebiet" ist eine Tätigkeit zu verstehen, die geeignet ist, die Erfahrungen und Kenntnisse zu vermitteln, die zur selbstständigen Ausübung des betreffenden Gewerbes erforderlich sind.

Im Gewerbewortlaut muss ein Fachgebiet angegeben werden. Wonach richtet sich meine individuelle Gewerbeberechtigung, welches Fachgebiet kann ich anmelden?

Ihr Fachgebiet im Gewerbewortlaut richtet sich nach Ihrer nachgewiesenen theoretischen Ausbildung und Praxis. Es muss einer technischen, naturwissenschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung in Österreich entsprechen.

Die Fülle an möglichen Fachgebieten kann daher hier nicht taxativ angeführt werden, insbesondere aufgrund der sich ständig ändernden Ausbildungen an den österreichischen Höheren Technischen Lehranstalten, Fachhochulen und Universitäten.

Relevant für die Gewerbeanmeldung ist jedenfalls die am Zeugnis angeführte Ausbildung (siehe auch die entsprechenden Lehr- und Studienpläne).

Wo finde ich die genauen Zugangsvoraussetzungen?

Für den Zugang sind folgende Bestimmungen relevant:

Wann finden die nächsten Vorbereitungskurse und Befähigungsprüfungstermine statt?

Dies ist abhängig davon, in welchem Bundesland Sie Ihre Prüfung absolvieren möchten bzw vorhaben, Ihr Gewerbe anzumelden.

Zu weiteren Informationen und Kontaktmöglichkeiten.